Aufnahme
Die Aufnahme in das Betreute Wohnen erfolgt nach
der Bewilligung durch den Landschaftsverband Rheinland, der nach Vorlage des Hilfeplans, eines fachärztlichen Attestes und dem Sozialhilfegrund-
antrag prüft und entscheidet.
Finanzierung
Bei nachgewiesener Bedürfigkeit, wird das Betreute Wohnen durch den Landschaftsverband Rheinland finanziert.
Gibt es Fragen oder benötigen Sie Informationen?
Kontaktieren Sie uns unter
nebenstehendenTelefonnummern oder mailen Sie uns einfach ihr Anliegen an folgende Mailadressen:
gabriele.mueller@lebenshilfe-mettmann.de
für den südlichen Teil des Kreises Mettmann.
jakob.dreesmann@lebenshilfe-mettmann.de
für den nördlichen Teil des Kreises Mettmann.