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Anstiften zum Stiften
Seit 45 Jahren gibt es die Lebenshilfe e.V. Kreisvereinigung Mettmann. Sie betreut geistig behinderte Menschen vom Anfang des Lebens bis zu ihrem Lebensende. Sie leben in unseren Einrichtungen so betreut wie nötig und so selbstständig wie möglich.
In der Frühförderung fördern wir kreisweit 180 Kinder von 0-3 Jahren, die entwicklungsverzögert, behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Im Jahre 2004 haben wir die Stiftung Lebenshilfe ins Leben gerufen, aus deren Stiftungserträgen unseren geistig behinderten Menschen dauerhaft Hilfe gewährt werden kann – losgelöst von der immer schwieriger werdenden Finanzierung durch öffentliche Mittel. Wir möchten unseren behinderten Menschen ein würdevolles Leben gewährleisten, das ihnen eine größtmögliche Selbstständigkeit ermöglicht.
Das Stiftungsvermögen muss naturgemäß noch wachsen, damit wir unser Ziel, die Lebensqualität unserer behinderten Menschen zu sichern, auch erreichen können.
Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten, die Erträge werden ausschließlich für den Stiftungszweck verwandt. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Die Zuwendungen sind frei von Erbschafts-, Schenkungs-, Einkommens- und Körperschaftssteuern.
••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••PDF/ Flyer Stiftung
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