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© Lebenshilfe/David Maurer
Freiwilligendienst
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Mein Jahr bei der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe freut sich auf die Mitarbeit junger und junggebliebener Menschen! Jeder, der sich sozial engagieren möchte, unterstützt die Lebenshilfe darin, die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Freiwillige Helfer*innen geben persönliche Hilfestellung und Unterstützung im Lebensalltag, in der Freizeit und auf Reisen.

Ob zwischen Schulabschluss und Beruf, zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Studienplatz oder während einer Zeit der Neuorientierung im Leben:

Bei der Lebenshilfe sind Sie willkommen!

Das FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr ist gesetzlich verankert und dient – wie das Berufsvorbereitende Soziale Jahr (BSJ) – der beruflichen und sozialen Orientierung. Nach Ende der Pflichtschulzeit bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres engagieren sich junge Menschen in sozialen Organisationen.

Im FSJ erhalten die Mitarbeitenden ein monatliches Taschengeld sowie finanzielle Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung. Sie bekommen einen FSJ-Ausweis, haben Anspruch auf Urlaub und Fortbildung und erhalten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Einsatzstelle. Das Kindergeld wird weitergezahlt.

Das FSJ kann über einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten abgeleistet werden.

Der BFD - Bundesfreiwilligendienst

Bisher anerkannte Zivildienststellen sind umgewidmet worden. So ergänzt der neue BFD die Jugendfreiwilligendienste. Am BFD können junge Menschen teilnehmen, die ihre Vollschulzeitpflicht erfüllt haben. Anders als beim FSJ gibt es aber keine Altersgrenze nach oben. Damit ist der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, die sich sozial engagieren wollen. Für Teilnehmer(innen) über 27 Jahre ist eine Teilzeitregelung möglich.

Im BFD erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung oder einen finanziellen Ausgleich. Der Bundesfreiwilligendienst kann über 6, 12, 18 oder - in Ausnahmefällen - 24 Monate geleistet werden.