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Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen bedeutet:
Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung.
Ein Betreuer besucht sie,
wenn Sie Hilfe brauchen.
Der Betreuer ist von der Lebenshilfe.

Die Menschen mit Behinderung
im Ambulant Betreuten Wohnen
nennen wir: Betreute.

Manche Menschen mit Behinderung

  • möchten in Ihrer eigenen Wohnung leben.
  • möchten so viel wie möglich selbst erledigen.

Das Betreute Wohnen

  • ist ein ambulanter Fach-Dienst
  • ist für Menschen mit geistiger Behinderung,

die in ihrer eigenen Wohnung leben.

Das Ziel von dem Betreuten Wohnen ist:

  • Anleitung zur Selbst-Hilfe
  • Unterstützung bei der Alltags-Planung.
  • Hilfe und Begleitung auf Dauer.
    Wenn die Hilfe und Begleitung auf Dauer nötig ist.

Ein multiprofessionelles Team betreut die Betreuten.

Multiprofessionelles Team bedeutet:
Die Mitarbeiter im Team

  • haben verschiedene Fähigkeiten.
  • haben verschiedene Ausbildungen.

Das Team gibt den Betreuten

  • praktische Anleitung
  • Begleitung im Alltag
  • Begleitung in Streit-Situationen
  • Begleitung bei großen Problemen.

Das Team bietet Betreuung

  • im Einzel-Kontakt
  • in Gruppen-Angeboten.

Es gibt eine Betreuungs-Vereinbarung.
Die Betreuungs-Vereinbarung ist wie ein Vertrag.

Die Betreuungs-Vereinbarung ist zwischen
dem Betreutem und dem Ambulant Betreuten Wohnen.

In der Betreuungs-Vereinbarung stehen

  • Ziele

und

  • Inhalte

von der Betreuung.

In der Betreuungs-Vereinbarung steht auch:

  • Das will der Betreute.
  • Das will der Betreute nicht.
  • Das will der Betreute lernen.
  • Wo braucht der Betreute Hilfe?

Das Betreute Wohnen ist für
Menschen mit geistiger Behinderung, die

  • nicht selbstständig

und

  • ohne Hilfe leben können.

Das Betreute Wohnen ist für
Menschen mit geistiger Behinderung, die

  • kein Wohnen in einem Wohn-Heim brauchen.
  • das Wohnen in einem Wohn-Heim
    nicht mehr  brauchen.

Das Betreute Wohnen ist für
Menschen mit geistiger Behinderung, die

  • bis zum Erwachsenen-Alter in der Familie gewohnt haben.
  • und sich vom Elternhaus ablösen wollen.
  • selbstständig wohnen möchten.

Es gibt Voraussetzung für die Aufnahme
in das Betreute Wohnen.

Die Voraussetzungen sind:
Der Betreute will

  • den Alltag selbstständig schaffen

und

  • sein Leben eigenverantwortlich führen.

Wie können die Betreuten wohnen?

  • Mit mehreren Personen in einer Wohn-Gemeinschaft.
  • Eine Person mit Partner.

oder

  • Alleine.

Aufnahme

Es gibt Regeln für die Aufnahme
in das Betreute Wohnen:

Sie müssen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist für den Landschaftsverband Rheinland.

Die Abkürzung vom Landschaftsverband Rheinland
ist LVR.

Der LVR gibt das Geld
Für das betreute Wohnen.

Der LVR muss den Antrag bewilligen.

Der LVR braucht

  • einen Hilfe-Plan.
    In Hilfe-Plan steht zum Beispiel:
    Was möchten Sie?
    Welche Hilfe brauchen Sie?
    Wieviel Hilfe brauchen Sie?
    Was muss gemacht werden?
  • Eine Bescheinigung von einem Fach-Arzt.
    In der Bescheinigung muss stehen:
    Sie haben eine Behinderung.

und

  • einen Sozialhilfe-Grund-Antrag.
    Im Sozialhilfe-Antrag steht:
    Wievielt Geld bekommen Sie?
    Wieviel Geld haben Sie?

Sie haben nicht viel Geld?

Dann bezahlt der LVR das betreute Wohnen.

Das ist ein Foto von
Stefan Hagenah.
Stefan Hagenah ist
der Leiter von dem Betreuten Wohnen
im Norden des Kreises Mettmann.

Die Telefon-Nummer ist:
01 63 – 510 79 48

Hier können Sie eine
E-Mail schreiben

Katrin Heller ist
die Leiterin von dem Betreuten Wohnen
im Süden des Kreises Mettmann.

Die Telefon-Nummer ist:
01 76 – 159 099 25

Hier können Sie eine
E-Mail schreiben

Das ist ein Foto von
Leonie Schütter.
Leonie Schütter ist
die Leiterin von dem Betreuten Wohnen
für Menschen mit Autismus.

Die Telefon-Nummer ist:
01 76 – 159 099 25

Hier können Sie eine
E-Mail schreiben